NON OMNES QUOD LICET HONESTUM EST. 

Nicht alles was erlaubt ist, ist ehrenhaft. (Paulus)

Anfrage senden

Philosophie

Zufriedene Mandanten sind unsere beste Werbung. Wir sind daher bemüht, jedem, der bei uns Rat sucht, umfassend und ohne Ansehen der Person weiterzuhelfen.

Die anwaltliche Tätigkeit ist oftmals mehr als reiner Einkommenserwerb. Sie ist auch und gerade soziale und gesellschaftliche Aufgabe. Sie dient dazu, im Rahmen der vorgegebenen Rechtsordnung streitige Sachverhalte einer abschließenden, möglichst gerechten Lösung zuzuführen. Anwaltliche Tätigkeit ist daher auch immer zivile „Friedensarbeit“. 


Wir versuchen rechtliche Sachverhalte ganzheitlich zu erfassen. Zahlreiche Sachverhalte bedürfen auch einer steuerlichen Betrachtung. Hier kommt uns unsere Kooperation mit der Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG zu Gute. Gegebenfalls kann hier während der Besprechung ein fachkundiger Steuerberater oder Mitarbeiter zur Beratung hinzugezogen werden.

Anfrage senden

Wer keinen Anwalt braucht, ist gut dran

Doch in bestimmten Situationen ist die anwaltliche Hilfestellung unumgänglich. Ohne eigenes Zutun kann schnell eine Situation entstehen, die anwaltliche Hilfe erforderlich macht. Häufige Beispiele sind Verkehrsunfälle, die vom Unfallgegner verursacht werden, Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner, streitsüchtige Nachbarn oder neidvolle Miterben. 


Hier gilt: Lieber früher als zu spät zum Anwalt zu gehen, kann viele Kosten, Zeit und Ärger ersparen. Dieser Erfahrungssatz resultiert aus unserer langjährigen rechtlichen Praxis. 


Ein in mehrfacher Hinsicht besonderes Rechtsgebiet ist das Erbrecht. Es ist zugleich der Teil des Zivilrechts, der größtmögliche Freiheiten für letztwillige Verfügungen bietet, zugleich aber auch ein recht hohes Konfliktpotenzial der Beteiligten birgt. An erster Stelle sind hier Erbengemeinschaften zu nennen. Diese zu vermeiden oder deren Konfliktpotenzial einzuschränken ist unter anderem Teil unserer erbrechtlichen Beratung.

Anfrage senden

NEMO POTEST AD IMPOSSIBILE OBLIGARI.

Niemand kann zu Unmöglichem verpflichtet werden. (Bonifatius VIII.)

Anfrage senden

Leistungen

Die Kanzlei ist eine klassische Allgemeinanwaltskanzlei. Es werden daher grundsätzlich alle Rechtsfragen und Sachgebiete bearbeitet. Dies ergibt sich bereits aus der Struktur unserer Kanzlei mit zahleichen Firmenmandaten und Privatpersonen. 


Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung bzw. das Vertragsrecht, das Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht. Hierzu verweisen wir im Besonderen auf die Links unserer Homepage. 


In unserer Kanzlei werden aber auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten wie insbesondere das private Baurecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht sowie Familienrecht bearbeitet.

Anfrage senden

Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Unsere Tätigkeit ist sowohl außergerichtlicher wie gerichtlicher Natur. Aufgrund unserer breiten Gestaltungspraxis, insbesondere im Bereich von Verträgen aller Art, letztwilliger Verfügungen u.a. sind wir in überdurchschnittlicher Weise außergerichtlich tätig.

Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen sind wir grundsätzlich daran interessiert, die Auseinandersetzung im Sinne unserer Mandanten zügig und außergerichtlich einer Lösung zuzuführen, um den Kosten- und Zeitaufwand für unsere Mandanten möglichst gering zu halten. Wo dies nicht möglich ist, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung.

Prozessual kann Herr Rechtsanwalt Oliver Krüger zwischenzeitlich auf eine reichhaltige Erfahrung bundesweit an verschiedenen Gerichten zurückblicken.

Anfrage senden
Abrechnung unserer Kosten

Im Regelfall berechnet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit Vergütungsverzeichnis (VV). Hierfür ist meist der Gegenstandswert maßgebend, nach dem sich die anwaltlichen Gebühren gemäß Regelsätzen und Tabelle bemessen. 


Gerade im außergerichtlichen Bereich bieten wir unseren Mandanten den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung pauschal oder nach Zeitaufwand an, um unangemessen hohe Honorarrechnungen zu vermeiden oder einen entsprechenden Zeitaufwand angemessen zu honorieren. 


Bei Bestehen von Rechtsschutzversicherungen sind wir bereit, ohne gesonderte Berechnung für diese Tätigkeit, unser Honorar unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. 


Das Anwaltshonorar für eine Erstberatung ist bei Verbrauchern (Privatpersonen) nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer beschränkt. In einer Erstberatung können bereits zahlreiche Fragestellungen geklärt werden.

Anfrage senden