QUOD LICET IOVI NON LICET BOVI.

Was dem einen erlaubt ist, ist noch lange nicht allen erlaubt. (altes lat. Sprichwort)

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Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Wir schließen jeden Tag unzählige Verträge, ohne dass uns dies im betreffenden Moment bewusst wird. Der Einkauf im Supermarkt, der Brotkauf beim Bäcker, eine Bestellung übers Internet: in allen diesen Fällen entsteht ein Rechtsverhältnis, das unter Umständen eine Vielzahl gegenseitiger Rechte und Pflichten begründen kann.

Gerade bei nicht alltäglichen Rechtsgeschäften, beim Arbeitsvertrag, bei Abschluss eines Mietvertrages, beim Autokauf oder Internetvertrag und vielen anderen ist daher eine umfassende rechtliche Prüfung und Beratung sinnvoll. Dies kann helfen, sich später viel Ärger, Kosten oder Zeitaufwand zu ersparen.

Meist werden wir aber auch in Anspruch genommen, wenn es bereits zu spät ist: Der Vertrag ist bereits geschlossen, die Auseinandersetzung hat begonnen.

Hier beraten wir gerne offen über die Erfolgsaussichten und weisen deutlich auf mögliche Folgen hin, auch bei negativen Aussichten für den Mandanten. Von gerichtlichen Auseinandersetzungen, an denen letztlich nur der Anwalt verdient, raten wir unseren Mandanten selbstverständlich ab. Sehen wir jedoch ernsthafte Erfolgsaussichten, raten wir grundsätzlich zum gerichtlichen Verfahren. Oft genug können Ansprüche erst gerichtlich abschließend geklärt werden.


Wir erstellen regelmäßig oder beraten hierzu:

  • Arbeitsverträge
  • Gesellschaftsverträge (Link: Gesellschaftsrecht)
  • letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) (Link: Erbrecht)
  • Kaufverträge aller Art
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Mietverträge
  • Darlehensverträge
  • Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Handlungsvollmacht u.a.)
  • Patientenverfügungen
  • Stiftungsverträge

u.a.

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Erbrecht

Die letzte Rechtswirkung, die ein Mensch veranlasst, ist zugleich eine, die er nicht verhindern kann: Durch sein Ableben wird sein Vermögen auf andere, seine Erben übertragen.

Doch das „wie“ kann er sehr wohl beeinflussen. Hier stehen ihm sogar die größten Freiheiten zur Verfügung, die das Zivilrecht bereit hält.

Das Erbrecht ist innerhalb des Zivilrechts eines der interessantesten aber auch komplexesten Rechtsgebiete. Es bietet nicht nur größtmögliche Freiheiten für letztwillige Verfügungen, es birgt auch ein sehr hohes Streitpotenzial der Beteiligten. An erster Stelle sind hier Erbengemeinschaften zu nennen. Diese zu vermeiden oder einzuschränken ist neben anderem Teil unserer erbrechtlichen Beratung.

Ohne letztwillige Verfügungen entstehen zwischen dem Ehepartner und – falls Kinder vorhanden sind - den Kindern von Gesetzes wegen Erbengemeinschaften. Fordern die Kinder dann vom überlebenden Ehepartner das Erbe ein, kann dies zu unvorhergesehenen Belastungen, im äußersten Fall sogar zur Veräußerung des Eigenheimes führen.

Es macht daher oft genug Sinn, von der gesetzlich vorgegeben Erbfolge abzuweichen. Häufiger Fall ist die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten zu Alleinerben und der gemeinsamen Kinder zu Schlusserben.

Aber auch um die besondere Unterstützung der Eltern durch Kinder zu honorieren, empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten.

Soll die Firma oder ein Gesellschaftsanteil nicht in den Nachlass fallen, sondern an das Kind oder den Ehepartner übertragen werden, die die Firma weiterführen möchten, empfiehlt es sich dringend, ein Testament zu errichten.

Das Testament

Viele Menschen wissen nicht: Um ein wirksames und formgültiges Testament zu errichten, braucht man keinen Notar.

Die handschriftliche Formulierung des „Letzten Willens“ reicht aus – wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Hierfür stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Selbstverständlich erstellen wir auch mit Ihnen zusammen ein Ihren persönlichen Anforderungen genügendes Testament.

Pflichtteilsansprüche

Oft genug werden Kinder oder Ehepartner vom Erblasser enterbt. Oder bestimmte Kinder erhalten zu Lebzeiten Schenkungen der Eltern, die den Erbteil der anderen Kinder erheblich schmälern.

Auch hier sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, zumindest einen Teil des zustehenden Erbes bzw. Pflichtteils zu erhalten und diesen geltend zu machen.

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Gesellschaftsrecht

Sie wollen sich selbstständig machen und eine Gesellschaft gründen?

Hierzu beraten wir Sie gerne. Ob Personen- oder Kapitalgesellschaften, wir ermitteln für Sie im Beratungsgespräch individuell die passende Rechtsform und erarbeiten und erstellen mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag.

In steuerlichen Fragen, die gerade bei der Gründung einer Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen, steht Ihnen unser Kooperationspartner, die awitax GmbH & Co. KG, Steuer- und Wirtschaftsberatung zur Seite.

Sie haben innerhalb der Gesellschaft Probleme?

Die Gesellschafter können sich nicht verständigen, es bahnt sich ein Konflikt zwischen dem Geschäftsführer und verschiedenen Gesellschaftern an. Hier stellen wir Ihnen die rechtliche Situation dar und versuchen mit Ihnen, eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann es für die Firma teuer werden, ganz abgesehen vom gestörten Vertrauensverhältnis der Beteiligten, das die Firma auf Dauer belasten kann.

Sie wollen Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend machen?
Hierbei helfen wir Ihnen außergerichtlich und gerichtlich.

Selbstverständlich werden von uns auch alle weiteren gesellschaftsrechtlichen Themenfelder bearbeitet.

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Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Wir übernehmen für Sie die Strafverteidigung in allen Arten von Strafverfahren, auch in Steuerstrafsachen.


Wir sind insbesondere tätig in:

  • Strafbefehlsverfahren
  • Jugendgerichtsverfahren
  • Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Rechtsmittelverfahren 
  • (Beschwerde, Berufung und Revision)


Es empfiehlt sich grundsätzlich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines Strafverfahrens einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Dieser hat nicht nur das Recht auf Akteneinsicht und Teilnahme an allen Vernehmungen, er kann unter Umständen mit seiner Erfahrung dazu beitragen, dass das Strafverfahren eingestellt wird und nicht über ein Ermittlungsverfahren hinausreicht.Herr Rechtsanwalt Oliver Krüger ist seit Beginn seiner Berufslaufbahn als Strafverteidiger tätig. Er hat bereits zahlreiche Verfahren in 1. oder 2. Instanz an verschiedenen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bestritten. Er kann zudem auf zahlreiche Pflichtverteidigungen am Amtsgericht Esslingen in der Vergangenheit zurückblicken. Mit seiner Erfahrung erarbeitet er mit dem Mandanten in der Besprechung die bestmögliche Verteidigungsstrategie und bereitet den Mandanten umfassend auf eine mögliche Vernehmung oder Hauptverhandlung vor.Wir helfen Ihnen aber auch, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind. Dann machen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend im

  • Adhäsionsverfahren
  • Privatklageverfahren
  • als Nebenkläger
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Weitere Rechtsgebiete

Die Kanzlei Oliver Krüger ist eine klassische Allgemeinanwaltskanzlei. Es werden daher grundsätzlich alle Rechtsfragen und Sachgebiete bearbeitet. Dies ergibt sich bereits aus der Struktur unserer Kanzlei mit zahlreichen Firmenmandaten und Privatpersonen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung bzw. das Vertragsrecht, das Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht. Hierzu verweisen wir im Besonderen auf die Links unserer Homepage.

In unserer Kanzlei werden aber auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten wie insbesondere das private Baurecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht sowie Familienrecht bearbeitet.

In besonders speziellen Rechtsgebieten empfehlen wir unsere Mandanten unter Umständen an Fachanwälte oder spezialisierte Kolleginnen und Kollegen weiter.

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